ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der pardConsult GesmbH
Inhaber: Alfred NEZBEDA
§1 Geltungsbereich und Umfang:
1.
Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und pardConsult. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von pardConsult ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2.
Die Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen pardConsult und dem Auftraggeber, insbesondere auf die von pardConsult im Rahmen der angebotenen Seminarveranstaltungen erbrachten und aller mit diesen in Zusammenhang stehenden Leistungen.
3.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§2 Vertragsabschluss:
Die Angebote von pardConsult sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag 2 Wochen ab diesem Zugang bei pardConsult gebunden. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von pardConsult als angenommen, sofern pardConsult nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, daß sie den Auftrag annimmt.
§3 Leistungsumfang:
Der Leistungsumfang der von pardConsult zu erbringenden Leistungen richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und pardConsult und wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der schriftlichen Anmeldebestätigung festgelegt.
§4 Schutz des geistigen Eigentums/Urheberrecht/Nutzung:
1.
pardConsult verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht.
2.
Das Nutzungsrecht derselben, im Besonderen der dem Auftraggeber ausgefolgten Unterlagen, obliegt dem Auftraggeber auch nach Bezahlung des Entgelts ausschließlich für dessen eigene Zwecke. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, welche ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von pardConsult erfolgt, auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktions- oder anderen Zwecken, die pardConsult Schaden zufügen können, zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist hat der Auftraggeber pardConsult schad- und klaglos zu halten.
§5 Gewährleistungspflicht und Schadenersatz:
1.
pardConsult ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. pardConsult ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
2.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von pardConult zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 6 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung durch pardConsult.
3.
Für die Richtigkeit des Inhaltes von Seminarvorträgen Dritter und des Inhaltes sämtlicher Druckwerke, sofern Dritte für diesen verantwortlich sind, sowie für Druck- oder Satzfehler in sämtlichen Druckwerken, die durch pardConsult übergeben werden, übernimmt pardConsult keine Haftung.
4.
Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch pardConsult zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von pardConsult beruhen.
5. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
6. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung von pardConsult zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
§6 Haftung:
1.
pardConsult wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
2.
pardConsult haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Verletzungen durch beigezogene Vortragende/Kollegen.
§7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Datenschutz:
1.
pardConsult und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle internen Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
2.
pardConsult ist befugt, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Rechtsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. pardConsult gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
§8 Terminverschiebung und -absage:
pardConsult behält sich vor, Seminarveranstaltungen bis spätestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin ohne Angabe von Gründen auf einen anderen Termin zu verschieben oder die Veranstaltung gänzlich abzusagen.
§9 Zahlungsbedingungen:
1.
Der vereinbarte Seminarbeitrag ist sofort ab Erhalt der Rechnung fällig. Für den Fall der Säumigkeit durch den Auftraggeber ist pardConsult berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten bzw. den Auftraggeber von der Teilnahme an der Seminarveranstaltung auszuschließen.
2.
Unterbleibt die Leistung bzw. entfällt die Seminarveranstaltung aus Gründen, die nicht bei pardConsult liegen, bleibt der Entgeltanspruch seitens pardConsult aufrecht.
3.
Erfolgt eine Abmeldung von einer Seminarveranstaltung durch den Auftraggeber, so gilt eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % der Rechnungssumme als vereinbart. Erfolgt die Abmeldung später als 3 Tage vor dem Beginn der betreffenden Veranstaltung, so ist pardConsult berechtigt, den gesamten Veranstaltungsbeitrag zu verrechnen.
4.
Im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % zur Deckung der Mahn- und Einbringungskosten als vereinbart.
§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
1.
Erfüllungsort ist der Sitz von pardConsult.
2.
Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und pardConsult ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von pardConsult örtlich und sachliche zuständige Gericht vereinbart. pardConsult ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
3.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und pardConsult ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.